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Gut zu wissen...
16.09.2025 DRONIQ stellt TraX App vor - Live Luftlage in Echtzeit
Ob BOS-Einsatz, Industrieflug oder privater Drohnenflug – mit TraX behalten Sie den Luftraum im Blick. Die Web-App zeigt bemannte und unbemannte Luftfahrzeuge in Echtzeit, warnt visuell und akustisch vor Gefahren und sorgt für maximale Sicherheit bei jedem Flug.
Für Profis und Freizeitpiloten
Dank individuell konfigurierbarer Einflugwarnungen, objektbasierter Logik und Integration moderner Sensortechnologien (RADAR, ADS-B, FLARM, Remote ID) bietet TraX maximale Übersicht – direkt im Browser, ohne Installation. Mit TraX behalten Sie den Luftraum zuverlässig im Blick und erfüllen alle EASA-Vorgaben (TMPR-konform für die Risikoklasse ARC-C) – so können Sie Ihre Drohnen außerhalb der Sichtweite (BVLOS) sicher und genehmigungsfähig einsetzen.
Vier Versionen – für jeden Bedarf die passende Lösung
TraX Basic ist ideal für ambitionierte Freizeitpiloten und kleinere Einsatzszenarien. Alle Kernfunktionen inklusive. TraX Pro ist für professionelle Nutzer mit erhöhtem Sicherheitsbedarf – mit erweiterten Konfigurationsmöglichkeiten. TraX Enterprise ist die Lösung für Organisationen mit mehreren Nutzern und großflächigen oder dauerhaften Einsätzen. TraX Free ist die kostenlose Backup-Version mit eingeschränkten Funktionen für alle, die wissen wollen, in welchen Geozonen sie fliegen. Ohne aktives Abonnement werden Sie auf TraX Free zurückgestuft.
Quelle: DRONIQ
23.03.2025 Rehkitzrettung: BMEL fördert erneut Drohnen
Durch den Einsatz von Drohnen mit geeigneten Wärmebildkameras steht eine effiziente Technik zur Verfügung, um Wildtiere und vor allem Rehkitze vor dem Mähtod zu bewahren. Aus diesem Grund hat sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auch in diesem Jahr dazu entschlossen die Anschaffung solcher Drohnen, für einen festgelegten Kreis von Anwendern, mit einem Volumen von 1,5 Millionen Euro zu fördern.
Anträge können bis zum 17. Juni 2025 gestellt werden
Quelle: BLE
07.10.2024 BMDI schafft dauerhafte Erleichterungen für Drohneneinsatz in der Land- und Forstwirtschaft
Als erstes Land in der EU macht Deutschland nun von einer nationalen Ausnahmeregelung Gebrauch: Mit der Allgemeinverfügung des BMDV wird ein geografisches Gebiet zum Zwecke des Tierschutzes und der Wildtierrettung eingerichtet. In diesen Gebieten gilt weiterhin ein Mindestabstand gemäß der 1:1-Regel. Das bedeutet, dass der Mindestabstand auf 10 Meter reduziert werden kann, wenn entsprechend tief geflogen wird. Dadurch steht den Betreibern weiterhin über 90 Prozent mehr Fläche für den Drohneneinsatz zur Verfügung.
Die Ausnahme gilt für den Betrieb von Drohnen, die zu Tierschutzzwecken und Wildtierrettung und nicht zu Sport- oder Freizeitzwecken eingesetzt werden. Sie gilt ab dem 20. November 2024 und schließt damit nahtlos an den bisherigen Erlass des BMDV aus März 2024 an.
Quelle: bmdv.bund.de
22.05.2024 Tierschutz aus der Luft: Samsung unterstützt gemeinsam mit Solectric die Rehkitz-Rettung per Drohne
Solectric, Spezialist für Kameradrohnen, bietet in Partnerschaft mit Samsung spezielle Drohnen-Bundles zur Rettung von Rehkitzen an. Die zur Auswahl stehenden Sets beinhalten jeweils eine Drohne mit Wärmebildkamera sowie eine PRO Ultimate mircoSD-Karte von Samsung. Die Infrarotbilder von den Jungtieren können dank einer Schreib- und Lesegeschwindigkeit von bis zu 130 MB/s bzw. 200 MB/s1 schnell und zuverlässig auf der Samsung microSD-Speicherkarte gesichert werden. Gefördert wird die Anschaffung einer Drohne zur Rehkitzrettung von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BMLE).
Quelle: SAMSUNG
05.04.2024 Rehkitzrettung: Förderung zur Anschaffung von Drohnen 2024
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) möchte weiterhin mit der Förderung von Drohnen mit Wärmebildkameras die Rehkitzrettung unterstützen und den Tierschutz stärken. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass dies die mit Abstand effektivste Möglichkeit ist, um Rehkitze zu orten und zu retten.
Quelle: https://www.bmel.de/DE/themen/digitalisierung/drohnenfoerderung-rehkitze.html
20.03.2024 Hinweis zu geförderten Bestandsdrohnen 2021-2023 bezüglich der Klassifizierung (CE-Kennzeichnung)
Um den Drohneneinsatz auch mit geringeren Abständen zu Häusern als 150 Metern zu ermöglichen, hat das zuständige Luftfahrt-Bundesamt am 20.03.2024 gemäß § 35 S.2 VwVfG die folgende Allgemeinverfügung erlassen: Abweichend von der Regelung in UAS.OPEN.040 (2) der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (ABl. L 152 vom 11.6.2019, S. 62) gilt für den Betrieb von Unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS), die zu landwirtschaftlichen Zwecken und Tierschutzzwecken (bspw. Jungtierrettung) und nicht zu Sport- oder Freizeitzwecken eingesetzt werden, folgende Regelung: Drohnen mit einer höchstzulässigen Startmasse von 250 g bis 25 kg dürfen bei einem Betrieb in der offenen Kategorie, Unterkategorie A3 von dem Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten abweichen. Der seitliche Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten soll stets größer als 10 Meter und stets größer als die Flughöhe des Fluggeräts sein. Damit ist die Rehkitzrettung auch in der Nähe von Häusern ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand weiterhin möglich.
Quelle: https://www.lba.de
15.01.2024 EGRED 2: Mehr Sicherheit beim Einsatz von Drohnen
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK) hat die „Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz“ (kurz: EGRED) aktualisiert und berücksichtigt die tiefgreifenden Änderungen im nationalen und europäischen Recht.
Quelle: https://www.bbk.bund.de