
350+
Flüge mit
Expertise
Wir bieten Ihnen außergewöhnliche Einblicke und Aussichten in folgenden Einsatzgebieten:
Dabei nutzen wir Photogrammetrie- und Thermographieverfahren, um das scheinbar Unsichtbare sichtbar zu machen. Wir coachen und unterstützen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, durch die langjärige Expertise unseres Piloten. Expertise aus Dettingen unter Teck im Landkreis Esslingen am Neckar.
Was uns besonders am Herzen liegt?
Die Rehkitzortung & Rettung !
Unabhängig vom Gewicht einer Drohne ist eine Versicherung in Deutschland Pflicht
Für Drohnen unter 250 Gramm wird keinerlei Nachweis/Führerschein benötigt, allerdings ist eine Betreiberregistrierung beim Luftfahrtbundesamt notwendig
Privat darf man nicht überall legal fliegen, es gibt eine menge Einschränkungen. Als Gewerblicher Drohnenpilot darf man mit beantragten Ausnahmen auch dort fliegen wo man privat nicht fliegen darf. Auch die Versicherung deckt im Gewerbe mehr Leistungen ab als die private Versicherung.
Die Garantie der Hersteller umfasst nicht die notwendige jährliche Wartung für die jeder Betreiber selbst verantwortlich ist. Im Schadenfall berufen sich die Hersteller auf mangelnde Wartung, lieber einmal im Jahr überprüfen lassen bevor größere Schäden entstehen und dies dann im Zweifel unter Garantie beim Hersteller korrekt instand setzen lassen.
Private Drohnen sind „kommerzielle Produkte“ mit Fokus auf Freizeit, Spaß und Action. Man kann zwar schöne Fotos und Filmchen machen, bieten jedoch keine Bild- oder Wärmebildanalyse. Professionelle Drohnen haben viel mehr Technik und Sensoren, können mittels GNSS und RTK bis auf 1cm genau positioniert werden. Es können Punktwolken generiert und sogar ganze Gebäude in 3D erstellt werden.
Ein Limit ist herstellerspezifisch bis zu 4km Höhe und 10km Weite oder mehr möglich, jedoch unterliegt der Luftraum in Deutschland ebenfalls mit Reglementierungen wie z.B. im Straßenverkehr, somit darf man eine Drohne ohne Betriebserlaubnis und / oder ohne notwendige Genehmigungen nur innerhalb der Sichtweite und in max. 120m Höhe vom Startpunkt fliegen.
Grundsätzlich haben unbeteiligte Personen das Recht am eigenen Bild, ohne deren vorherige Zustimmung und im Einbezug der DSGVO sollte man Personen, Grundstücke, Immobilien oder kritische Infrastruktur unkenntlich machen, bzw. vorher darauf achten welchen Inhalt man z.B. öffentlich publiziert.
Der gesamte Luftraum ist in Zonen unterteilt, nicht in jeder Zone darf man fliegen, weiterhin gibt es viele unterschiedliche geografische Gebiete in denen ein Flug strikt untersagt ist, genauere Informationen bekommt man über kostenlose Apps wie z.B. Map24, Dronic, Dipul, etc.
Ein NOTAM sind Mitteilungen von der Luftfahrtbehörden (DFS / LBA), diese enthalten sicherheitsrelevante Nachrichten an Piloten (bemannte Luftfahrt) und Drohnenpiloten. So kann z.B. temporär ein Flugverbot in einem Gebiet erteilt werden in der sonst ein Flug erlaubt ist. (Veranstaltungen, Militärübungen, Krisengebiet, etc.)